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Aktien handeln macht Spaß, bis Steuern zur Renditebremse werden. Steuerberater Lukas Maurer von Deloitte sagt klar: Der folgenschwerste Fehler passiert vor dem ersten Trade, wenn Anleger die steuerlichen Folgen nicht prüfen und ein Auslandsdepot wählen. Dann führt kein Broker die Kapitalertragsteuer, KESt, automatisch ab, Sie werden zum Buchhalter und müssen oft in FinanzOnline ins Vollverfahren wechseln. Bei Auslandsdividenden droht Quellensteuer-Überhang: Anrechenbar sind meist nur bis 15 %, der Rest ist nur mit Formularen rückholbar. Besonders heikel sind Fonds und ETFs: Ohne Meldefonds droht Pauschalbesteuerung, mindestens 10 % vom Marktwert als fingierter Ertrag. Gute Nachricht: Verlustausgleich ist möglich, aber nur im selben Jahr und nicht über unterschiedliche Steuersätze, Depots oder Gemeinschaftsdepots hinweg. Und: Auslandsdepots bleiben Behörden durch automatischen Informationsaustausch nicht verborgen. Fazit: Steuern zuerst klären, dann handeln.